Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum, die Überweisungen anbieten, auch das Senden von Echtzeitüberweisungen ermöglichen, der Empfang ist seit dem 9. Januar 2025 Pflicht. Das Geld steht in der Regel innerhalb von maximal 10 Sekunden zur Verfügung. Eine Echtzeitüberweisung darf nicht mehr kosten als eine vergleichbare normale Überweisung. Zudem prüfen die Banken vor der Freigabe, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Laut EZB waren im zweiten Halbjahr 2025 schon 25 Prozent der in Zahlungssystemen des Euroraums abgewickelten Überweisungen Echtzeitüberweisungen.
- Seit dem 9. Januar 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum Echtzeitüberweisungen empfangen können, seit dem 9. Oktober 2025 auch selbst senden.
- Eine Echtzeitüberweisung wird in der Regel innerhalb von maximal 10 Sekunden abgewickelt und ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche verfügbar.
- Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken vor der Freigabe von Euro-Überweisungen zwischen Zahlungskonten, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen.
- Im zweiten Halbjahr 2025 entfielen laut EZB 25 Prozent der Anzahl und 8 Prozent des Werts der in Massenzahlungssystemen des Euroraums abgewickelten Überweisungen auf Echtzeitüberweisungen.
- In Deutschland nutzen laut Bundesbank 13 Prozent der Onlinebanking-Nutzer Echtzeitüberweisungen immer und weitere 18 Prozent häufig.
Die EU-Verordnung macht Echtzeitüberweisungen zum Standard
Grundlage der neuen Regeln ist die Verordnung (EU) 2024/886, die unter anderem die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro ändert. Sie wurde in zwei Stufen wirksam. Seit dem 9. Januar 2025 müssen alle Zahlungsdienstleister im Euroraum, die Überweisungen in Euro anbieten, dafür sorgen, dass ihren Kundinnen und Kunden Echtzeitüberweisungen gutgeschrieben werden können. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen sie zusätzlich anbieten, Echtzeitüberweisungen selbst auszulösen. Damit ist das Verfahren flächendeckend im Euroraum verfügbar. Die Pflicht gilt für Zahlungen zwischen Zahlungskonten, also insbesondere Girokonten und Basiskonten. Für Spar-, Tagesgeld- oder Darlehenskonten müssen Banken in der Regel keine Echtzeitüberweisungen anbieten. Bis zum 9. Juli 2027 wird das Angebot auf die gesamte EU ausgeweitet. Herkömmliche Überweisungen bleiben bestehen, Kundinnen und Kunden haben in der Regel die Wahl zwischen beiden Verfahren. Für Händler bedeutet die sofortige Gutschrift eine bessere Liquidität, weil Gelder innerhalb von Sekunden auf dem Konto verfügbar sind und Waren ohne Verzögerung verschickt werden können.
Zehn Sekunden, rund um die Uhr, zum gleichen Preis
Der Kern der Neuerung ist die Geschwindigkeit. Eine Echtzeitüberweisung wird in der Regel innerhalb von maximal 10 Sekunden abgewickelt, und zwar 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Bank der zahlenden Person leitet den Betrag sofort weiter, die Bank der empfangenden Person macht ihn innerhalb von zehn Sekunden auf dem Zahlungskonto verfügbar. Die Zahlerin oder der Zahler sieht sofort, ob die Überweisung erfolgreich war. Beim Preis setzt die Verordnung eine klare Grenze: Die Entgelte für Echtzeitüberweisungen dürfen im Euroraum seit dem 9. Januar 2025 nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen gleicher Art. Wie viel eine Überweisung kostet, hängt weiterhin vom Kontomodell des jeweiligen Instituts ab, ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis schafft Klarheit. Wer möchte, kann eigene Betragsgrenzen festlegen, etwa einen Höchstbetrag pro Echtzeitüberweisung oder pro Tag. Wie normale Überweisungen sind Echtzeitüberweisungen grundsätzlich nicht widerruflich, eine Rückbuchung hängt vom Einverständnis des Empfängers ab.
Die Empfängerüberprüfung gleicht Name und IBAN ab
Ebenfalls seit dem 9. Oktober 2025 gilt die Empfängerüberprüfung, international Verification of Payee genannt. Vor der Freigabe einer Überweisung fragt die Bank des Zahlers bei der Empfängerbank an, ob der eingegebene Name zur angegebenen IBAN passt. Die Pflicht gilt für Echtzeitüberweisungen ebenso wie für herkömmliche Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten. Die Antwort fällt in eine von drei Kategorien: Name und IBAN stimmen überein, sie stimmen nahezu überein und der korrekte Name wird angezeigt, oder sie stimmen nicht überein. Die Entscheidung, ob die Zahlung trotzdem ausgeführt wird, liegt beim Zahler. Zusätzliche Kosten fallen für Kundinnen und Kunden laut Deutscher Kreditwirtschaft nicht an. Für Privatpersonen ist die Prüfung verpflichtend, Unternehmen können sie bei Sammelüberweisungen abwählen, etwa bei regelmäßigen Gehaltszahlungen an bekannte Empfänger. Laufende Daueraufträge sind nicht betroffen, bei neu eingerichteten oder geänderten Daueraufträgen wird einmalig geprüft. Zunächst gilt die Pflicht im Euroraum, bis zum 9. Juli 2027 wird sie auf alle Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet.
Ein Viertel der Überweisungen läuft bereits in Echtzeit
Die Verbreitung wächst deutlich. Nach den Zahlungsverkehrsstatistiken der Europäischen Zentralbank entfielen im zweiten Halbjahr 2025 auf Echtzeitüberweisungen 25 Prozent der Anzahl und 8 Prozent des Werts aller Überweisungen, die Massenzahlungssysteme im Euroraum abwickelten. Insgesamt zählte die EZB im Euroraum in diesem Zeitraum 17,8 Milliarden Überweisungen, 7,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesbank verweist auf Daten des European Payments Council, wonach der Anteil der Echtzeitüberweisungen an allen Überweisungen im SEPA-Raum im vierten Quartal 2025 bei 34 Prozent lag und sich seit 2023 mehr als verdoppelt hat. In Deutschland ist das Verfahren im Alltag angekommen: In der Bundesbank-Studie zum Zahlungsverhalten 2025 gaben 13 Prozent der befragten Onlinebanking-Nutzer an, Echtzeitüberweisungen immer zu nutzen, weitere 18 Prozent häufig und 33 Prozent gelegentlich. Bei den 18- bis 24-Jährigen nutzen 24 Prozent das Verfahren immer. Gemessen am Umsatz der im Zahlungstagebuch erfassten Zahlungen kamen Echtzeitüberweisungen 2025 auf einen Anteil von 6,6 Prozent.
| Regel | Gilt seit oder ab | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Empfang von Echtzeitüberweisungen | 9. Januar 2025 | Zahlungsdienstleister im Euroraum |
| Entgelt nicht höher als bei herkömmlicher Überweisung | 9. Januar 2025 | Euroraum |
| Senden von Echtzeitüberweisungen | 9. Oktober 2025 | Zahlungsdienstleister im Euroraum |
| Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen | 9. Oktober 2025 | Zahlungsdienstleister im Euroraum |
| Ausweitung von Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung | 9. Juli 2027 | alle EU-Mitgliedstaaten |
Häufige Fragen
Wie schnell ist eine Echtzeitüberweisung?
Eine Echtzeitüberweisung wird laut Bundesbank in der Regel innerhalb von maximal 10 Sekunden abgewickelt. Sie ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche verfügbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was kostet eine Echtzeitüberweisung?
Seit dem 9. Januar 2025 dürfen die Entgelte für Echtzeitüberweisungen im Euroraum nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen, meldet die BaFin. Der konkrete Preis hängt vom Kontomodell des jeweiligen Instituts ab.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Seit dem 9. Oktober 2025 gleicht die Bank vor der Freigabe einer Euro-Überweisung den eingegebenen Empfängernamen mit dem zur IBAN hinterlegten Namen ab. Das Ergebnis wird vor der Autorisierung angezeigt, die Entscheidung über die Ausführung liegt beim Zahler.
Wie verbreitet sind Echtzeitüberweisungen?
Im zweiten Halbjahr 2025 entfielen laut EZB 25 Prozent der Anzahl der in Massenzahlungssystemen des Euroraums abgewickelten Überweisungen auf Echtzeitüberweisungen. Im SEPA-Raum lag ihr Anteil im vierten Quartal 2025 nach Daten des European Payments Council bei 34 Prozent.
Gelten die Regeln auch außerhalb des Euroraums?
Zunächst gelten die Pflichten für Zahlungsdienstleister im Euroraum. Bis zum 9. Juli 2027 werden Echtzeitüberweisungen und die Empfängerüberprüfung auf alle Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet, so die Bundesbank.
Quellen
- Deutsche Bundesbank, Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung. bundesbank.de Abruf 2026-10-27
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Überweisungen & Lastschriften. bafin.de Abruf 2026-10-27
- Die Deutsche Kreditwirtschaft, Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Rechnungen für reibungslose Empfängerüberprüfung anpassen. die-dk.de Abruf 2026-10-27
- Europäische Zentralbank, Payments statistics: second half of 2025. ecb.europa.eu Abruf 2026-10-27
- Deutsche Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland 2025. bundesbank.de Abruf 2026-10-27
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