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Rechner · Immobilien

Finanzierungs­rechner

Der Rechner setzt Kaufpreis, Eigenkapital und Nebenkosten zusammen, ermittelt daraus die Darlehenssumme und zeigt die Annuität sowie die Restschuld, die nach der Zinsbindung neu finanziert werden muss.

Immobilien & Bau Banken & Zinsen
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Bestimmt die Grunderwerbsteuer.
% vom Kaufpreis
% vom Kaufpreis
Für Notar und Grundbuch gibt es keinen amtlichen Prozentsatz, die Gebühren staffeln sich nach Geschäftswert. Der Vorschlag von 2 Prozent ist ein Erfahrungswert. Die Maklerprovision ist frei vereinbar und wird beim Kauf einer selbst genutzten Wohnung zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Tragen Sie ein, was in Ihrem Angebot steht.
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Monatsrate aus Zins und Tilgung
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Darlehenssumme
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Kaufnebenkosten
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Restschuld nach Bindung
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Jahre bis schuldenfrei

So rechnet dieser Rechner

  1. Aus dem Kaufpreis, der Grunderwerbsteuer Ihres Bundeslandes und den von Ihnen eingetragenen Sätzen für Notar, Grundbuch und Makler ergibt sich der Gesamtaufwand. Abzüglich Eigenkapital bleibt die Darlehenssumme.
  2. Die Annuität ist der feste Jahresbetrag aus Zins und anfänglicher Tilgung. Monatlich gerechnet ergibt sie Ihre Rate. Mit jeder Zahlung sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil.
  3. Der Rechner führt den Tilgungsplan Monat für Monat fort und zeigt die Restschuld am Ende der Zinsbindung sowie die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung.

Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate gleich, ihre Zusammensetzung nicht. Am Anfang ist fast alles Zins, am Ende fast alles Tilgung. Deshalb sinkt die Restschuld in den ersten Jahren kaum, und deshalb macht ein Prozentpunkt mehr Anfangstilgung die Laufzeit dramatisch kürzer.

Die Zinsbindung ist nicht die Laufzeit. Nach ihrem Ende steht die Restschuld zur Anschlussfinanzierung an, zu dann gültigen Konditionen. Wer heute mit niedriger Tilgung rechnet, verschiebt einen großen Teil des Risikos in diese Anschlussfinanzierung. Nach zehn Jahren besteht zudem ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, unabhängig von der vereinbarten Bindung.

Zu Notar, Grundbuch und Maklerlohn nennt dieser Rechner bewusst keinen amtlichen Prozentsatz, weil es keinen gibt. Notar- und Grundbuchgebühren staffeln sich nach dem Geschäftswert, die Maklerprovision ist frei vereinbar. Beides ist deshalb ein Eingabefeld und kein Vorgabewert mit Quelle. Amtlich belegt ist allein die Grunderwerbsteuer je Bundesland.

Vorgabewerte dieses Rechners3 Angaben
GrößeWertStandQuelle
Bauzins über 10 Jahre Bindung3,92 Prozent pro JahrJuli 2026Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik
Baupreise zum Vorjahr5,0 Prozent gegenüber VorjahresmonatMai 2026Statistisches Bundesamt (Destatis)
Wohnfläche je Person49,5 Quadratmeter je Einwohner2025Statistisches Bundesamt (Destatis)
Eigene Werte überschreiben die Vorgaben. Die Vorgaben sind Durchschnitte, kein Angebot.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Der Sollzins ist der reine Zins auf die Darlehenssumme. Der Effektivzins enthält zusätzlich die Kosten der Auszahlung und die Verrechnungsweise und ist die Zahl, mit der man Angebote vergleicht. Dieser Rechner arbeitet mit dem Sollzins, weil er den Tilgungsplan bestimmt.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je Bundesland erheblich. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls der Maklerlohn, der beim Kauf einer Wohnung zur Selbstnutzung zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Der Rechner nutzt die Sätze aus der Tabelle der Vorgabewerte.

Was passiert am Ende der Zinsbindung?

Die Restschuld wird fällig und muss neu finanziert werden, entweder bei derselben Bank oder woanders. Der dann geltende Zins ist unbekannt. Wer das Risiko begrenzen will, wählt eine lange Bindung oder eine höhere Tilgung.

Kann ich nach zehn Jahren kündigen?

Ja. Nach vollständiger Auszahlung und Ablauf von zehn Jahren besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt unabhängig davon, ob eine längere Zinsbindung vereinbart wurde.

Rechnet das Werkzeug mit Förderkrediten?

Nein. Förderdarlehen haben eigene Zinssätze, Tilgungszuschüsse und tilgungsfreie Anlaufjahre. Sie lassen sich nicht sinnvoll in eine einzige Annuität pressen. Rechnen Sie den geförderten Teil getrennt und setzen Sie hier nur den Bankanteil ein.

Quellen

  1. Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik, Zinssätze für das Neugeschäft der deutschen Banken (MFIs), Kredite an private Haushalte. bundesbank.de Abruf 2026-09-13
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Paragraf 11 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). gesetze-im-internet.de Abruf 2026-09-13
  3. Statistisches Bundesamt (Destatis), Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026: plus 5,0 Prozent gegenüber Mai 2025. destatis.de Abruf 2026-09-13
  4. Statistisches Bundesamt (Destatis), Wohnungsbestand nach Anzahl und Quadratmeter Wohnfläche. destatis.de Abruf 2026-09-13
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